Sehr geehrte Schülereltern,

seit einiger Zeit kommen immer wieder Grundschüler mit sogenannten Smartwatches in den Unterricht, in die Notbetreuung oder in den Ganztag. Diese „Uhren“ haben kein Zifferblatt, sondern einen kleinen dunklen Bildschirm. Es sind leistungsfähige elektronische Geräte, vergleichbar mit Smartphones.

Durch spezielle Software (z. B. sogenannte Babyphone-Apps), mit der viele Smartwatches ausgestattet sind, kann man ein Mikrofon aktivieren, welches Sprachaufnahmen macht, ohne dass die am Gespräch Beteiligten dies bemerken („voice monitoring“). Neuere Modelle können mit einer eingebauten Minikamera Bilder und Videos aufzeichnen und diese zu einem Smartphone senden. Dazu kann die Software in der Smartwatch auch unbemerkt von außerhalb aktiviert werden (z.B. durch Eltern).

Natürlich unterstellen wir Schülern, die ein solches Gerät tragen, nicht, dass sie gezielt Film- und Tonaufnahmen des Unterrichts bzw. von Gesprächen machen wollen. Den Kindern ist gar nicht bewusst, dass schon eine heimliche Tonaufnahme (selbst wenn sie nicht abgehört wird) einen Straftatbestand nach §201 Strafgesetzbuch bzw. einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Es kann zu Missverständnissen kommen, wenn Kinder im Unterricht oder bei Probearbeiten eine Smartwatch tragen, diese evtl. bedienen und die Lehrkraft und Schüler im Unklaren sind, was aktiviert worden ist: Abhörfunktion, Bildaufzeichnung, Fotowiedergabe von Arbeitsblättern bzw. Hefteinträgen oder eine ganz „harmlose“ Funktion wie z. B. die Anzeige der Zeit.

Klare Vorgaben schaffen Sicherheit und schützen vor Missverständnissen und Problemen:

Die Nutzung von digitalen Speichermedien und Mobiltelefonen ist nur zu Unterrichtszwecken auf Aufforderung der Lehrkraft erlaubt. In ausgeschaltetem Zustand können sie in der Büchertasche sein. Falls Ihr Kind eine Smartwatch oder ein Smartphone besitzt, sorgen Sie bitte dafür, dass diese Geräte ausgeschaltet in der Büchertasche bleiben oder – besser noch – erst gar nicht in die Schule mitgenommen werden. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes und ist mit dem Datenschutzbeauftragten und dem medienpädagogischen Berater am Schulamt Aschaffenburg abgesprochen. Die Regelung gibt allen Beteiligten Sicherheit (Schülern – Eltern – Lehrkräften) und sorgt dafür, dass die Geräte nicht willkürlich genutzt werden. So verhindern Sie, dass die Lehrkraft oder das Ganztagspersonal Ihr Kind auffordern muss, die Smartwatch am Handgelenk als verbotenes digitales Medium abzugeben und es bis zum Schultagesende einzubehalten. Bedenken Sie auch, dass die Schule für diese Geräte bei Beschädigung oder Verlust nicht haftet.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit bei diesem sensiblen Thema.

Mit freundlichen Grüßen

gez. S. Wenzel, R