Nach Wegfall der Isolationspflicht bei einer Corona-Erkrankung hat das Kultusministerium neue Hygieneempfehlungen herausgegeben.

Diese finden finden Sie unten.

Prinzipiell gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause, so wie bei allen anderen Erkrankungen auch. Wer allerdings mit einer Corona-Erkrankung (sofern symptomfrei) zur Schule kommt, muss verbindlich einen Mund-Nasenschutz tragen.

Hygieneempfehlungen für Schulen 16.11.2022

gez. Die Schulleitung